An einer Schleusenkammer (siehe Abbildung, graue Fläche) sollen an beiden langen Seiten je 5 Poller errichtet werden. Bekannt ist, dass der erste Poller auf der nördlichen Seite bei der Koordinate (10; 40) befestigt werden soll (nordwestliche Ecke). Auf der südlichen ist bekannt, dass ein Poller bei der Koordinate (60;26) errichtet werden soll (Mitte südliche Seite).


An beiden Schleusenwänden sollen die Poller jeweils einen Abstand von 20m in östlicher oder westlicher Richtung und 7m in nördlicher oder südlicher Richtung zu den benachbarten Pollern haben.
